Melden für Sportlerehrung

Soest. Erfolgreiche Soester Sportlerinnen und Sportler werden alljährlich vom Rat der Stadt Soest durch die Verleihung einer Sportplakette geehrt. Für die Auszeichnung 2015 haben die Vereine bereits einige Soester Sportlerinnen und Sportler gemeldet, die die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllen. Die Arbeitsgruppe Schule und Sport der Stadt Soest bittet nun alle übrigen Soester Sportvereine oder sonstige Dritte, nach Saisonabschluss entsprechende Vorschläge abzugeben. Die Sportlerehrung gilt für Leistungen, die im Vereinsjahr 2015 erbracht wurden.Die Meldungen sind schriftlich bis spätestens zum 15. November an die Arbeitsgruppe Schule und Sport der Stadt Soest, Postfach 22 52, 59491 Soest zu richten. Per E-Mail können Vorschläge an d.springer@soest.de gesandt werden. Ein Vordruck für die Anmeldungen ist ab sofort auf der Internetseite der Stadt Soest abrufbar (www.soest.de). Dort steht er unter der Rubrik „Leben & Wohnen – Bildung und Sport“, Unterverzeichnis „Sport“. Der Vordruck kann auf Nachfrage auch zugesandt werden. Für Rückfragen steht die Ansprechpartnerin Daniela Springer von der genannten Arbeitsgruppe unter der Telefonnummer 0 29 21 / 103 – 11 45 zur Verfügung.
Die erzielten Erfolge der Sportlerinnen und Sportler sollten bei den Meldungen belegt werden. Erfolge werden anerkannt, wenn die Sportlerinnen und Sportler die Leistungen für einen Sportverein erbracht haben, der einem Spitzenverband des Deutschen Olympischen Sportbundes angehört.Nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Soest wird Sportlerinnen und Sportlern die Plakette für besondere Leistungen im Sport verliehen, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:
– Das Erreichen eines 1. bis 6. Platzes bei einer von einem Fachverband des
Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft,
oder
– eines 1. bis 3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften oder NRW-
Landesmeisterschaften
oder
– eines 1. Platzes bei Westfalenmeisterschaften,
oder
– eines 1. bis 3. Platzes bei Wettkämpfen um eine Meisterschaft, die den
Deutschen Meisterschaften unmittelbar vorangehen,
oder
bei Qualifikationswettkämpfen für die Deutsche Meisterschaft. Schließlich werden nach Einzelfallentscheidung einer Kommission des Sportausschusses solche hervorragenden sportlichen Leistungen mit der Verleihung der Sportplakette gewürdigt, die zwar nicht unter die oben aufgeführten Kriterien fallen, jedoch einen gleichrangigen Leistungswert besitzen. Sollten Sportlerinnen und Sportler in den vergangenen Jahren bereits geehrt worden sein, können diese grundsätzlich nur dann erneut mit der Sportplakette ausgezeichnet werden, wenn seit der letzten Ehrung mindestens zwei Jahre vergangen sind. Es werden demnach Meldungen von Sportlerinnen und Sportlern berücksichtigt, wenn diese nicht bereits in den Jahren 2015 oder 2014 (für sportliche Leistungen in den Jahren 2014 bzw. 2013) mit der Sportplakette ausgezeichnet wurden. Über Ausnahmen bei herausragenden Leistungen entscheidet eine Kommission des Sportausschusses auf Antrag im Einzelfall.
Bei der vergangenen Ehrung sind insgesamt 80 Sportlerinnen und Sportler mit der Plakette für ihre besonderen sportlichen Leistungen ausgezeichnet worden.

Links:
Meldevordruck betr. Vorschläge
http://www.soest.de/media/bildungkultursport/2014_03_13_Vordruck_Meldeliste.xls

Sportförderrichtlinie
http://www.soest.de/media/bildungkultursport/Sportfoerderrichtlinie_der_Stadt_Soest
__Fassung_der_3.__nderung__gueltig_ab_01.10.2015.pdf